Worum es hier geht

Beide Tools helfen dabei, sich schon vor Fahrtbeginn oder in einer Pause über die Strecke und mögliche Kontrollpunkte zu informieren. Allgemeine Warnungen zu Stau, Unfall, Baustelle oder Glätte bleiben unabhängig vom Fahrbetrieb erlaubt und dienen der Verkehrssicherheit. Die Nutzung während der Fahrt ist in Deutschland dagegen klar durch § 23 Abs. 1c StVO eingeschränkt (Details dazu weiter unten).

Für Wohnmobilfahrer ist das Thema aus einem anderen Grund relevant als für Pkw-Fahrer: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten in vielen Ländern eigene, niedrigere Tempolimits, und wer sie nicht kennt, überschreitet sie ohne böse Absicht. Ein Blick auf die tatsächlich geltenden Grenzwerte vor der Abfahrt bringt deshalb praktisch mehr als jede Warnfunktion unterwegs.

Die Anbieter im Überblick

Blitzer.de: Community-App für Verkehrsinformationen

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Eine der bekanntesten deutschen Communitys für Verkehrsinformationen. Nutzer melden Kontrollstellen und Verkehrssituationen, die App bündelt diese Meldungen als Karten- und Listenansicht für Web und Mobilgeräte.

  • Große, aktive Community-Datenbank mit hoher Meldedichte
  • Verfügbar als App und im Browser, ohne zusätzliche Hardware
  • Zusätzliche Verkehrsinfos wie Stau, Baustellen und Unfälle

Die Anzeige konkreter Kontrollstellen während der Fahrt ist nach § 23 Abs. 1c StVO untersagt (75 € Bußgeld, 1 Punkt). Nutzung vor Fahrtbeginn oder in Pausen ist erlaubt.

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OOONO CO-DRIVER: Hardware-Gerät für Verkehrswarnungen

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Ein physisches Gerät, das per Knopfdruck statt über einen Bildschirm bedient wird und über Blitzer-, Community- und allgemeine Gefahrenmeldungen informiert, ohne dass währenddessen aufs Smartphone geschaut werden muss.

  • Bedienung über einen Knopf statt Bildschirm/App im Blick
  • Zusätzliche Warnungen zu Gefahrenstellen und Unfällen
  • Einmalige Anschaffung, kein zwingendes Abonnement

Auch hier gilt § 23 Abs. 1c StVO: Konkrete Kontrollhinweise während der Fahrt sind untersagt. Besitz und Nutzung außerhalb des Fahrbetriebs sind zulässig.

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Funktionsweise
Blitzer.de: Community-basierte App/Web-Plattform, Meldungen durch Nutzer, Kartenansicht. OOONO: physisches Gerät mit Knopfbedienung, kombiniert Community- und Sensordaten.
Zielgruppe
Blitzer.de: Nutzer, die App/Web bevorzugen und regelmäßig aktiv Verkehrsinfos abrufen. OOONO: Nutzer, die eine ablenkungsarme Bedienung ohne Blick aufs Display wünschen.
Vorteile
Blitzer.de: große Datenbasis, kostenlos nutzbar, zusätzliche Verkehrsinfos. OOONO: einfache Bedienung per Knopf, kein Bildschirm nötig, einmalige Anschaffung.
Gesetzliche Lage
Bei beiden Anbietern gilt § 23 Abs. 1c StVO uneingeschränkt: Die Nutzung während der Fahrt ist eingeschränkt.

Rechtslage: § 23 Abs. 1c StVO

Rechtsgrundlage
§ 23 Abs. 1c StVO
Bußgeld
75 €
Fahreignungsregister
1 Punkt

Seit der StVO-Novelle ist die Nutzung technischer Geräte, die während der Fahrt vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen (z. B. Geschwindigkeitskontrollen) warnen oder diese anzeigen, ausdrücklich untersagt, unabhängig davon, ob es sich um eine App auf dem Smartphone oder ein separates Gerät handelt. Bei einem Verstoß drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg).

Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23, 07.02.2023) kann sich auch der Fahrer strafbar machen, wenn ein Beifahrer während der Fahrt eine entsprechende Warnfunktion nutzt und der Fahrer erkennbar davon profitiert. Erlaubt bleiben dagegen allgemeine Gefahrenwarnungen wie Stau, Unfall, Baustelle oder Glätte, da sie nicht gezielt Kontrollen anzeigen, sondern der allgemeinen Verkehrssicherheit dienen. Der Besitz entsprechender Geräte oder Apps sowie deren Nutzung vor Fahrtbeginn oder während einer Pause sind ebenfalls zulässig.

Quelle: § 23 StVO (gesetze-im-internet.de)

Im Ausland gelten andere, teils deutlich strengere Regeln

Die deutsche Regelung ist im europäischen Vergleich eher mild. In Frankreich ist bereits der Besitz eines Geräts, das Kontrollstellen punktgenau anzeigt, verboten; Bußgelder liegen im vierstelligen Bereich, und das Gerät kann eingezogen werden. Auch die Schweiz und Österreich untersagen Besitz beziehungsweise Betrieb solcher Geräte, in der Schweiz mit besonders empfindlichen Sanktionen.

In Italien und Spanien ist die Anzeige fest installierter, offiziell veröffentlichter Kontrollstellen zulässig, die Warnung vor mobilen Kontrollen dagegen nicht. Praktisch heißt das für Reisende: Wer mit einem Mietwohnmobil durch mehrere Länder fährt, sollte entsprechende Funktionen vor dem Grenzübertritt deaktivieren und sich nicht darauf verlassen, dass die App das selbst erkennt.

Verlässlich und überall erlaubt sind dagegen die allgemeinen Verkehrsinformationen: Stau, Unfall, Baustelle, Wetterlage. Diese Funktionen sind auf langen Etappen ohnehin die nützlicheren, weil sie über die Reisezeit entscheiden und nicht über einzelne Bußgelder.

Tempolimits für Wohnmobile

Bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten in Deutschland dieselben Limits wie für Pkw. Darüber wird es enger: 80 km/h außerorts und 100 km/h auf der Autobahn sind dann die Obergrenze, auch dort, wo kein Schild steht. Diese Grenze überschreiten voll beladene Fahrzeuge im Urlaub häufiger, als den Fahrenden bewusst ist.

Tempolimits für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Land und StraßeÜber 3,5 Tonnen
Deutschland, außerorts80 km/h
Deutschland, Autobahn100 km/h
Frankreich, Autobahn110 km/h statt 130
Spanien, Landstraße90 km/h statt 120

Im Ausland weichen die Werte weiter ab. In Frankreich gilt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf Autobahnen 110 km/h statt 130, in Spanien 90 statt 120 auf Landstraßen, in Norwegen und Dänemark gelten eigene Regelungen für Gespanne. Wer mit Anhänger oder Fahrradträger unterwegs ist, sollte zusätzlich prüfen, ob dadurch eine andere Fahrzeugklasse greift.

Der praktische Rat aus Sicht des Verbrauchs deckt sich hier mit dem rechtlichen: Ein Wohnmobil fährt zwischen 85 und 95 km/h am effizientesten. Wer dieses Tempo hält, spart je nach Fahrzeug zwei bis vier Liter auf hundert Kilometer, fährt entspannter und kommt gar nicht erst in die Nähe der Grenzwerte.

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Haftungshinweis: Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ausführungen zu § 23 Abs. 1c StVO geben den Rechtsstand nach bestem Wissen wieder, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität in jedem Einzelfall. Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, sich über die jeweils geltenden Verkehrsregeln und gesetzlichen Vorschriften ihres Landes zu informieren und diese einzuhalten. Als „Werbung“/„Partnerlink“ gekennzeichnete Links können bei Abschluss eines Kaufs oder Vertrags zu einer Vergütung führen, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen.